§ 1 Allgemeines
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertraglichen Beziehungen zwischen Herrn Mario Pahl, Firma Astrapahl, Breite Strasse 49, 21354 Bleckede, (nachfolgend Astrapahl genannt) und seinen gewerblichen Kunden.
(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Wirksamkeit, es sei denn, dass deren Geltung zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Zulassung
Astrapahl ist Großhändler und verkauft seine Waren ausschließlich an Wiederverkäufer. Für die Zulassung bei Astrapahl ist die Vorlage eines Gewerbescheins des Kunden erforderlich. Astrapahl verkauft Waren an seine Kunden ausschließlich zum Zweck des Wiederverkaufs. Kauft der Kunde Waren, die nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind, behält sich Astrapahl vor, den Kunden auszuschließen.
§ 3 Abschluss von Verträgen
Verträge kommen durch die Bestellung des Kunden (Angebot) und die Bestätigung durch Astrapahl bzw. die Lieferung der Ware (Annahme) zustande. Bei Zahlung gegen Vorkasse gilt der Zugang der Rechnung als Annahmeerklärung.
§ 4 Zahlung und Preise / Eigentumsvorbehalt / Aufrechnung
(1) Alle ausgewiesenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Astrapahl liefert gegen Vorkasse, Nachname oder Zahlung per PayPal. Astrapahl behält es sich vor, eine Lieferung an Erstkunden und Kunden, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, nur gegen Vorkasse oder Zahlung via PayPal vorzunehmen.
(3) Astrapahl behält sich die Möglichkeit vor, Kunden auch gegen Rechnung zu beliefern.
(4) Bei der Zahlung gegen Vorauskasse oder gegen Rechnung ist der Kaufpreis 10 Tage nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Sofern die Zahlung nicht fristgerecht bei Astrapahl eingeht, ist Astrapahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Bei Zahlung gegen Nachnahme ist Astrapahl berechtigt, die Nachnahmegebühren gesondert in Rechnung zu stellen.
(6) Solange sich der Kunde mit einer Zahlung in Verzug befindet, ist Astrapahl berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
(7) Alle Waren bleiben bis zur Vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Astrapahl.
(8) Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Forderungen von Astrapahl nur berechtigt, soweit die aufzurechnende Forderung von Astrapahl anerkannt oder das Bestehen der Forderung rechtskräftig festgestellt wurde.
(9) Der Mindestbestellwert beträgt 500 Euro.
§ 5 Lieferung
(1) Astrapahl wird die bestellte Ware an die von dem Kunden angegebene Adresse liefern, sofern der Kunde nicht ausdrücklich eine abweichende Lieferadresse angibt.
(2) Astrapahl ist zu Teillieferungen berechtigt.
(3) Angegebene Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise ein Liefertermin von Astrapahl verbindlich zugesagt wurde.
(4) Waren werden von Astrapahl regelmäßig innerhalb von drei Werktagen versandt, sofern die Ware im Lager vorrätig ist. Ist die Ware nicht vorrätig, bemüht sich Astrapahl um schnellstmögliche Lieferung. Astrapahl ist berechtigt, vom Vertrag insoweit zurücktreten, als die Ware noch nicht geliefert ist und innerhalb einer angemessen verlängerten Lieferfrist trotz Abschluss eines Einkaufsvertrags mangels Selbstbelieferung auch nicht beschafft werden kann. Astrapahl informiert den Kunden unverzüglich über die ausgebliebene Selbstbelieferung und erstattet im Falle eines Rücktritts eine bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurück.
§ 7 Gewährleistung
(1) Sofern der Kunde Unternehmer ist, setzen Gewährleistungsrechte des Kunden voraus, dass dieser seiner Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB) ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, beginnend mit Ablieferung der Ware.
(2) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird Astrapahl die Ware, nach seiner Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist Astrapahl stets die Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
(3) Schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist Astrapahl hierzu nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über unangemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Astrapahl zu vertreten hat, ist der Besteller berechtigt, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
(4) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Haftung
(1) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Astrapahl oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Astrapahl beruhen, haftet Astrapahl unbeschränkt.
(2) Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet Astrapahl unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet Astrapahl nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach Absatz 3 dieser Haftungsklausel.
(3) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Astrapahl nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung summenmäßig beschränkt auf das Fünffache des Kaufpreises sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Textilhandel typischerweise gerechnet werden muss.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte
(1) Astrapahl veröffentlicht auf seinen Internetseiten hochwertige Produktfotografien. Diese Fotografien genießen urheberrechtlichen Schutz. An den Produktfotografien hat Astrapahl ein ausschließliches Nutzungsrecht. Astrapahl gestattet seinen Kunden die Veröffentlichung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung solcher Fotografien, die Produkte zeigen, die der Kunde bei Astrapahl erworben hat. Dieses Recht kann der Kunde nicht auf Dritte übertragen. Dieses Nutzungsrecht erlischt, wenn der Kunde die betreffenden Waren verkauft hat.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, Fotografien von Astrapahl zur bearbeiten oder in sonstiger Weise zu verändern. Der Kunde darf insbesondere Hinweise auf den Urheber oder Astrapahl nicht entfernen oder verändern.
§ 10 Datenschutz
Astrapahl speichert und verarbeitet, soweit für die Abwicklung der Bestellung erforderlich, persönliche Daten des Kunden und gibt diese Daten im erforderlichen Umfang (z.B. Bank/ Post/ Transportunternehmen) an Dritte weiter. Darüber hinaus werden gespeicherte Daten von Astrapahl vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Auf Wunsch des Kunden werden nach der vollständigen Abwicklung der Bestellung die Kundendaten gelöscht.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Zwischen den Parteien findet Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Astrapahl und seinen Kunden ist Lüneburg, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsrechts ist.